Ein Mann geht durch die Wand

Wie soll denn das gehen? Mit dem Kopf durch die Wand geht jedenfalls meistens schief und hat Beulen zur Folge. Wenn überhaupt, geht das nur im Kino. Und tatsächlich, 1959 war Heinz Rühmann, „Der Mann, der durch die Wand ging“ und schon 1958 wollte Hardy Krüger in der deutschen Version eines englischen Films mit dem Kopf durch die Wand. Jedenfalls suggerierte dies der Titel. Heinz Rühmann ging sogar durch Gefängnismauern im Knast aus und ein. Beide Filme wurden von der Kritik als oberflächlich qualifiziert. Das soll uns aber jetzt nicht weiter berühren. Die Frage bleibt, kann ein Mensch in der Realität durch die Wand, wenigstens mit dem Kopf, und dann gar noch durch Gefängnismauern? Nun, einer hat es versucht. Er wollte nicht gleich körperlich durchs Gemäuer, hinter dem er eingeschlossen war. Er wollte es aber bildlich gesprochen mit dem Kopf. Der Typ war ein Neonazi. Solche kennt man zwar eher als Glatzköpfe als welche mit Köpfchen, dieser war jedoch wohl eine Ausnahme. Der Mann selber kam – wie gesagt – aus dem Knast nicht raus. Er war wegen Totschlags verurteilt und trug sinnigerweise auch noch den Namen Tödter. Seine Fäden konnte er jedoch durch die dicken Mauern spinnen und ein Netzwerk von Neonazis über Gefängnisse in mindestens neun Bundesländern werfen. Er machte das mit Hilfe von Anzeigen. Just an Führers Geburtstag verkündete er 2012 in den „Biker News“ die Gründung einer Gefangenenhilfsorganisation „AD Jail Crew“ Pfiffig, nicht wahr? Wer vermutet schon, dass sich Neonazis, denen doch das Deutschnationale wie Schaum aus dem Mund trieft, der englischen Sprache bedienen. Damit war die Tarnung wohl perfekt. Aber, „es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch an die Sonnen.“ Das ist der eine Teil der Geschichte. Dieser war schon im Februar 2013 im „nd“ nachzulesen. Der andere Teil trug jedoch die Überschrift, „dass nicht sein kann, was nicht sein darf.“ Der Untertitel war außerdem, „was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.“ Diesen Teil schrieb der hessische Innenminister. Der heißt übrigens Hahn und ist zuständig für die JVA Hünfeld, wo man Kontaktlisten des Netzwerkes fand. Dieser Hahn betreute sein Hü(h)n(er)feld schlecht. Er verkniff sich das warnende Krähen, selbst als ihn – wie er selbst zugab – schon ein „entsprechendes Bauchgefühl“ beschlichen habe.
Nun, den Fortgang und Schluss der Geschichte mögen meine geneigten Leserinnen und Leser der Tagespresse entnehmen. Ich möchte hier aber vermelden, es geht noch schlimmer – oder dümmer? Es sollte sich ein mongolischer Exdiplomat und Geheimdienstmann vor dem Berliner Kammergericht wegen „Verschleppung und Körperverletzung“ verantworten. Er stand im begründeten Verdacht, den mutmaßlichen Mörder eines mongolischen Oppositionspolitikers unter Anwendung von Gewalt und Drogen aus Frankreich zunächst nach Berlin entführt und dann in die Mongolei verbracht zu haben. Doch der Angeklagte fehlte unentschuldigt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, dachte sich der Strafsenat. Vielleicht steht der Arme im Stau? Doch er kam auch nach 20 Minuten Wartezeit nicht zum Termin. Die Richter vertagten sich, nicht ohne vorher einen Haftbefehl zu erlassen. Das hätten sie sich freilich ersparen können, denn der Verdächtige war schon mal in Haft. Erst war er in Großbritannien eingesperrt und dann an die deutsche Justiz ausgeliefert worden. Diese hob allerdings 2010 den Haftbefehl auf. Der Mann nutzte dies flugs zum Flug nach Ulan Bator, wohin ihm ein paar Tage später die deutsche Kanzlerin folgte – natürlich nicht, um den Übeltäter wieder zurück zu holen. Nein, die Kanzlerin wollte keinen unnützen Streit mit der mongolischen Staatsmacht. Die vielversprechenden Wirtschaftsverhandlungen sollten nicht gestört werden durch eine solche Petitesse wie Entführung und Körperverletzung. Alle Beteiligten waren doch Mongolen. Was focht es also Frau Merkel an? Der Mann ging durch die Wand des Gefängnisses und Frau Merkel ging mit ihrem Kopf durch die Wand.
Man möchte die Wände hochgehen!

Geschrieben am 15.04.2013 für „Links“ Mai 2013

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